Der "gemeinsame Unterricht" wie Inklusion auch genannt wird, ist seit 2001 im Schulgesetz des Landes Sachsen Anhalt ausgewiesen. Seit dem wird die sonderpädagogische Förderung vorangetrieben.
An den nachfolgenden Zahlen kann man die Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts betrachten:
In der Abbildung 1 kann man sehr gut erkennen, dass die Anzahl der Schüler im gemeinsamen Unterricht jährlich zunimmt und im Schuljahr 2012/2013 3.707 Schüler beträgt.
Aus Abbildung 2 geht hervor, dass 83,08% aller Schulen im Schuljahr 2011/2012 gemeinsamen Unterricht praktizierten. Dabei ist zu beachten, dass der GU vorrangig als Einzelintegration genutzt wird und die Anzahl der Schulen/Klassen mit mehreren Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf eher gering ist.
Die Förderschwerpunkte der Schüler sind meist verschieden und so muss auf jeden Schüler noch individueller eingegangen und auf seine Bedürfnisse geachtet werden. In Abbildung 4 sind die aktuellen Zahlen nach Förderschwerpunkt aufbereitet.
Seit dem Schuljahresbeginn 2011/2012 laufen folgende Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts in Sachsen Anhalt:
- Grundschulen erhalten bei der Schuleingangsphase sonderpädagogische Unterstützung
- Lehrerwochenstunden für den gemeinsamen Unterricht werden mit einem einheitlichen Schlüsselfaktor verteilt,
- der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (MSDD) wurde eingerichtet, um eine landeseinheitliche Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu garantieren
bubikopf am 08. Januar 13
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